Wikipedia ist hier nicht auf dem aktuellen Stand. Eine Ergänzung des DGUV Grundsatzes 303-005 lautet:
„Die Festlegung von Kapitel 7 des DGUV Grundsatzes 303-005, dass „die Anforderungen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten in der OStrV und der TROS Laserstrahlung nur durch eine Präsenzveranstaltung mit der Mindestdauer gemäß TROS Laserstrahlung vollständig erfüllt werden können“, wird vorübergehend im Zeitraum einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite i. S. v. §5 Infektionsschutzgesetz aus Sicht des SG Nichtionisierende Strahlung ausgesetzt. Die geänderte Prüfungsordnung und die Inhalte sind in der Teilnahmebescheinigung entsprechend aufzuführen.“
Bei der Erstellung des Kurses haben wir eng mit der BG ETEM der DGUV zusammengearbeitet, um sicherzugehen, dass Kursinhalte und Aufbau eine sichere Zertifizierung gewährleisten. Neben den vorgeschriebenen Inhalten ergänzen wir medizinische Zusatzinformationen und haben ebenfalls eine Übung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in der Praxis integriert.