Wie wird man Laserschutzbeauftragter?
Ein Leitfaden für Ärzte, Zahnärzte und Kosmetiker

In der modernen Medizin, Zahnmedizin und Kosmetikindustrie sind Laseranwendungen weit verbreitet. Diese fortschrittlichen Technologien ermöglichen präzise Eingriffe und Behandlungen, erfordern jedoch auch besondere Sicherheitsvorkehrungen. Hier kommt der Laserschutzbeauftragte ins Spiel.

Wenn Sie Arzt (Hautarzt, Augenarzt), Zahnarzt oder Kosmetiker sind und Laser in Ihrer Praxis verwenden möchten, ist es wichtig zu wissen, wie man ein zertifizierter Laserschutzbeauftragter wird. In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Laserschutzbeauftragter in Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik

Die medizinische und kosmetische Anwendung von Lasern durch Ärzte, Zahnärzte und Kosmetiker nimmt seit Jahren zu. An Arbeitsplätzen mit Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 unterstützt der LSB durch seine speziellen Fachkenntnisse den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen. Der LSB unterstützt den Arbeitgeber bei der Überwachung des sicheren Betriebs der in seinem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Laser Einrichtungen durch regelmäßige Kontrollen der Schutzmaßnahmen.

Wichtiger Hinweis zur Anwendung von Lasern am Menschen

Ein anwendungsbezogene Laserschutzkurs allein reicht nicht aus um Patientinnnen und Patienten bzw. kosmetische Kunden und Kundinnen mit den Lasern zu behandeln

Zusätzlich vorliegen muss:

  • Eine ausgiebige Fachausbildung/Fachkunde (z.B. für medizinische Indikationen/Verfahren/Gefahren) vorliegen
  • Eine Geräteeinweisung (in der Regel durch den Hersteller)
  • Etwaige berufs-/anwendungsspezifische weitere Qualifikationen

Es liegen je nach Anwendungsfall spezifische medizinische Gefahren vor, welche im Rahmen der fachspezifischen Ausbildung beachtet und bewertet werden müssen. Im Rahmen dieses Kurses werden in den folgenden medizinischen Boxen wichtige klinische/praktische Hinweise gegeben, allerdings ist explizit darauf hinzuweisen, dass weitere (fachbereichsspezifische) Gefahren/Tipps vorliegen können.

Zielgruppe dieses Laserschutzkurses

Zahnärzte, Ärzte, Kosmetiker, medinzische oder kosmetische Praxis- und Studioinhaber, Gesundheitsunternehmen, und die erforderlichen Laserschutz-Kenntnisse erwerben oder auffrischen wollen um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu dürfen.

Wer darf Laserschutzbeauftragter sein?

Laserschutzbeauftragte sind Personen, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben befugt sind, die Sicherheit im Umgang mit Lasern zu gewährleisten. In Deutschland ist der Laserschutzbeauftragte eine vom Arbeitgeber benannte Person, die über spezifisches Fachwissen im Bereich Laserphysik und Lasersicherheit verfügt. Diese Person trägt die Verantwortung dafür, dass alle Laseranwendungen sicher durchgeführt werden und keine gesundheitlichen Gefährdungen für Patienten, Personal und andere Personen auftreten.

Hierfür müssen Sie gemäß TROS Laserstrahlung mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetisch Berufsausbildung
    • Alternativ mindestens zweijährige relevante Berufserfahrung im Umgang mit Lasertechnologie.
  • Zusätzliche Anforderung: Der LSB hat bereits eine praktische berufliche Tätigkeit
  • Der LSB besitzt die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Wahrnehmung seiner Aufgaben.
    • Die konkreten Anforderungen an diese Erfahrungen und Fachkenntnisse hängen von der Anwendung und Komplexität der Laser-Einrichtung ab, für die er bestellt wird. Für den medizinischen und kosmetischen Bereich, erlangen Sie diese Fachkenntnisse in unserem Laserschutzkurs. Die Fachkenntnisse müssen alle 5 Jahre aufgefrischt werden, auch dies ist durch Teilnahme an diesem Kurs möglich.
  • Der LSB besitzt Vorkenntnissen gemäß NiSV bei bei der medizinischen und nichtmedizinischen Anwendung von Lasern am Menschen
    • Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) regelt den sicheren Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung, wie z.B. Laserstrahlung, in medizinischen und nichtmedizinischen Bereichen aussenden
    • Grundkenntnisse in optischer Strahlung und spezifische Anforderungen für den sicheren Einsatz von Lasertechnologie werden durch die erforderliche Berufserfahrung in Medizin, Zahnmedizin oder Kosmetik vorausgesetzt.

Wann braucht man einen Laserschutzbeauftragten?

Ein Laserschutzbeauftragter ist immer dann erforderlich, wenn in einer Praxis oder Einrichtung Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 eingesetzt werden. Dies betrifft vor allem medizinische Bereiche wie Dermatologie, Augenheilkunde und Zahnmedizin, in denen Laser für Behandlungen und Eingriffe genutzt werden. Auch Kosmetikstudios, die Lasertechnologien verwenden, fallen unter diese Regelung.

Wie wird man Laserschutzbeauftragter?

Um Laserschutzbeauftragter zu werden, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestellt werden oder diese Position als Geschäftsführer/Selbständiger selbst übernehmen. In beiden Fällen müssen Sie neben den oben genannten Voraussetzungen (Siehe „Wer darf Laserschutzbeauftragter sein?“) die notwendigen Fachkenntnisse im Lasersicherheit vorweisen können.

Diese Fachkenntnisse erwerben Sie durch den Besuch von anerkannten Laserschutzkursen, welche die vorgeschriebenen Lehrinhalte nach TROS Laserstrahlung und OStrV beinhalten. Ein solcher Kurs bietet in der Regel theoretische Schulungen, Übungen und eine Prüfung, um sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse erworben haben.
Der Laserschutzkurs des Luminus-Instituts vermittelt Ihnen das nötige Wissen über Laserphysik, Laserklassen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen nach Vorgaben von TROS und OStrV.
Die Fachkenntnisse müssen spätestens nach 5 Jahren durch einen erneuten Kurs aufgefrischt werden.

Welche Verantwortung hat ein Laserschutzbeauftragter?

Ein Laserschutzbeauftragter trägt die Verantwortung für die Sicherheit im Umgang mit Lasern in einem bestimmten Bereich. Seine Aufgaben sind in der „OStrV“ (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung) in Deutschland festgelegt. Gemäß §5 der OStrV ist der Laserschutzbeauftragte dafür verantwortlich, dass die Schutzmaßnahmen gemäß den Vorgaben der Verordnung umgesetzt werden und die Beratung des Arbeitgebers im Hinblick auf den Laserschutz durchgeführt werden.

In Bezug auf Ordnungswidrigkeiten sind in der OStrV insbesondere in §11 Regelungen dazu enthalten. Hier sind unter anderem folgende Ordnungswidrigkeiten aufgeführt:

  • Zuwiderhandlungen gegen die Pflichten des Laserschutzbeauftragten gemäß §5 OStrV
  • der Betrieb von Lasern ohne eine ordnungsgemäße Lasereinrichtung
  • Fehlerhafte, unvollständige oder nicht rechtzeitig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung
  • der Betrieb von Lasern ohne die erforderliche Kennzeichnung und Abgrenzung
  • die Überschreitung der maximal zulässigen Expositionsgrenzwerte

Die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der OStrV können je nach Schwere und Art der Verstöße variieren. Die genauen Bußgeldhöhen sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass neben den Bußgeldern auch Haftungsfragen und rechtliche Konsequenzen für Laserschutzbeauftragte relevant sein können, wenn sie ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen.

Rechtliche Konsequenzen können sowohl zivil- als auch strafrechtlicher Natur sein. Im Falle von Personenschäden durch unsachgemäßen Umgang mit Lasern könnten Haftungsansprüche gegen den Laserschutzbeauftragten geltend gemacht werden. Strafrechtliche Konsequenzen könnten im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes eintreten.

Es ist ratsam, sich im Laserschutzkurs mit den genauen Bestimmungen der OStrV vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Anforderungen und Konsequenzen zu verstehen, die für die jeweilige Situation gelten.

Wie viel kostet ein Laserschein?

Die Kosten für die Erlangung der Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter können je nach Anbieter und Umfang des Kurses variieren und liegen je nach Anbieter in Deutschland zwischen 300-900€ pro Zertifizierung. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass diese Investition in die Sicherheit Ihrer Patienten und Mitarbeiter sowie in die Rechtskonformität Ihrer Praxis getätigt wird.

Bei Präsenzkursen sollten zusätzlich noch der Verdienstausfall bei Fortbildungsurlaub, sowie Anreise- und Übernachtungskosten bedacht werden.
Onlinekurse zum Laserschutzbeauftragten sind daher deutlich günstiger als klassische Präsenzkurse.

Wie lange ist die Gültigkeit eines Laserschutzbeauftragten-Zertifikats?

Die Gültigkeit eines Laserschutzbeauftragten-Zertifikats beträgt fünf Jahre nach Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Periode ist eine Auffrischungsschulung erforderlich, um sicherzustellen, dass Sie mit den neuesten Entwicklungen im Bereich Lasersicherheit vertraut sind und Ihre Rolle als Laserschutzbeauftragter weiterhin verantwortungsvoll wahrnehmen können.

Zusammenfassung zum Laserschutzbeauftragten in der Medizin

Als Arzt, Zahnarzt oder Kosmetiker, der Laseranwendungen in seiner Praxis einsetzt, ist es von größter Bedeutung, die Sicherheit Ihrer Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten. Indem Sie die Ausbildung zum zertifizierten Laserschutzbeauftragten absolvieren, tragen Sie dazu bei, potenzielle Risiken zu minimieren und höchste Standards in Bezug auf Lasersicherheit zu setzen. Wenn Sie Laserschutzbeauftragter werden möchten empfehlen wir Ihnen, unseren Laserschutzkurs zu besuchen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel Ihnen eine allgemeine Übersicht bietet. Die genauen Anforderungen können je nach Ihrem Standort und den geltenden Vorschriften variieren.

Rechtliches zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten

Das staatliche Arbeitsschutzrecht in Deutschland fordert seit 2010 mit der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Bestellung von Laserschutzbeauftragten. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt Praxisbesitzer, Unternehmer/in oder Betrieb bei der Auswahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Laserbetriebes.

Die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten und fachkundigen Personen erfolgt unter Berücksichtigung der OStrV und der Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS).