Fernunterrichtsinformationen

Zertifizierter Anbieter für Fernunterricht

Dieser Kurs wurde Mitte 2024 als erster medizinischer Online-Kurs für Laserschutz nach umfangreichem Gutachten staatlich zugelassen und erfüllt sicher alle rechtlichen Vorraussetzungen nach OStrV und TROS Laserschutz

In Deutschland unterliegen Anbieter von Fernunterricht und Onlinekursen der staatlichen Regulierung. Die Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist ein Teil dieses regulativen Rahmens. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die zuständige Behörde für die Länder im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u.a. über die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen und Fernstudiengängen. Unsere Zertifizierung gewährleistet nicht nur Qualität und Anerkennung, sondern auch rechtliche Konformität der Ausbildung.

Die Vorteile sind vielfältig: Die ZFU hat die Qualität von unserem Online-Kurs durch ein vollumfängliches Gutachten geprüft. Damit schützt die Zertifizierung Sie als Lernende vor minderwertigen Bildungsangeboten und stellt sicher, dass erlangte Abschlüsse den deutschen Bildungsstandards entsprechen und anerkannt sind. Die ZFU-Zulassung schafft Ihnen Transparenz und signalisiert, dass unser Kurs deutschen, behördlichen Qualitätsstandards erfüllt.

Anerkannter Weiterbildungskurs für Zahnärzte

Die Teilnahme an diesem Kurs wird für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit 8 CME Fortbildungspunkten gemäß DGZMK und BZÄK bewertet. Anerkannt wurde der Kurs von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Wir arbeiten daran zeitnah auch für unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Humanmedizin CME Punkte vergeben zu dürfen und sind hierfür in Gesprächen mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Fernunterrichtsvertrag nach FernUSG

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) schreibt die Spielregeln von Fernunterricht vor. Es ist auf sogenannte Fernunterrichtsverträge anwendbar, welche zwischen Veranstaltenden und Teilnehmenden geschlossen werden. Ein Fernunterrichtsvertrag kennzeichnet sich dadurch aus, dass gegen Entgelt Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, Lernender und Lehrender dabei ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende bzw. sein Beauftragter den Lernerfolg überwacht (§ 1 Abs. 1 FernUSG).
Im Kaufprozess stimmen Sie den Vertragsbedingungen zu. Hier können Sie den Vertrag bereits vor Abschluss herunterladen. Es gelten zusätzlich unsere AGBs und Datenschutzbestimmung.

Inhalte des Fernunterrichtsvertrags

Art und Geltung des Lehrgangsabschlusses: Zertifizierung zum Laserschutzbeauftragten nach OstrV, Gültigkeit der Zertifizierung nach erfolgreichem Abschluss 5 Jahre

Zulassungsvoraussetzungen: Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang bestehen nicht. Die Zielgruppe des Lehrgangs sind jedoch Anwender von Lasereinrichtungen in Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik. Erforderlich ist ein PC mit Internetanschluss.

Ort: Online

Dauer: Mindestdauer Kursprogramm 6,5 Stunden, Abschluss des Kurses nach Zertifikatsprüfung

Häufigkeit des begleitenden Unterrichts: Freiwilliges Kolloquiums-Angebot mit monatlich wählbaren Terminen und auf Anfrage
Zeitabstände für die Lieferung des Fernlehrmaterials: Bereitsstellung des digitalen Lehrgangsmaterials sofort nach Buchung (bzw. Geldeingang bei Vorkasse)
Gesamtpreis: Die Gesamtkosten des Lehrgangs betragen 320,11 € brutto. Die Rechnung ist entweder online zum Vertragsschluss oder in Vorkasse zu zahlen.

Weitere Kosten für den Abschlusstest entstehen nicht. Die vorgenannten Kosten beinhalten nicht die durch die Internetnutzung ggf. zusätzlich anfallenden Internetverbindungskosten.

Gesamtdauer: Zugang zum Kursangebot 12 Monate nach Vertragsabschluss. Ein Download des persönliches Zertifikats ist auch nach Abschluss des Kurses für mindestens 2 weitere Monate möglich.
Kündigungsbedingungen: Der Vertrag wird für die angegebene Lehrgangsdauer von 6,5 Stunden geschlossen. Die Lehrgangsinhalte werden für 12 Monate bereitgestellt. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Entgeltes.

Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen nur vor der Registrierung auf der Online-Schulungsplattforum kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. § 627 BGB gilt nicht.

Im Falle der Kündigung nach dem Lehrgangsstart hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung.

Gültigkeitsdauer des Angebots: Nach allgemeinem BGB Fristen.
Widerrufsrecht: Es gelten die Bedingungen des Fernunterrichtsvertrages